
10 Minuten – das ist die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist der Feuerwehren in Bayern. In dieser Zeit, beginnend vom Zeitpunkt der Alarmierung, sollten die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen.
Die Uhr tickt also, wenn die Integrierte Leitstelle Erding die Funkmeldeempfänger der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden auslöst.
Die Fahrt zum Rettungszentrum ist häufig beschwerlich für unsere Feuerwehrleute. Sie wohnen gut verteilt über Vaterstetten und Baldham. Sie müssen durch den Berufsverkehr und Tempo 30 Zonen, teilweise auch große Ampelkreuzungen überqueren.
Die Straßenverkehrsordnung räumt den Einsatzkräften im Alarmfall sogenannte Sonderrechte auf der Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus ein. So dürfen sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder das Rotlicht an Ampelanlagen umgehen. Dies aber immer mit größter Vorsicht und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.