Rauchwarnmelderpflicht in Bayern
In Bayern müssen Wohnungen in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Verantwortlich für die Ausstattung ist grundsätzlich der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft ist grundsätzlich der unmittelbare Besitzer – bei Mietwohnungen also in der Regel der Mieter – verantwortlich, sofern der Eigentümer diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.
Wo sollten zusätzlich Rauchmelder installiert sein?
Die gesetzliche Mindestausstattung bietet einen Grundschutz, muss aber nicht die sinnvollste der optimale Ausstattung für jede Wohnung sein. Zusätzliche Rauchmelder können überall dort sinnvoll sein, wo ein Brand entstehen und längere Zeit unbemerkt bleiben könnte – beispielsweise in Wohn- und Arbeitszimmern.
Auch Hauswirtschafts- und Waschräume mit Waschmaschine oder Wäschetrockner sowie Technikräume können für eine zusätzliche Überwachung sinnvoll sein. Gerade elektrische Geräte, Heizungs- oder andere technische Anlagen stellen mögliche Brandentstehungsquellen dar. Ob ein klassischer Rauchmelder für den jeweiligen Raum geeignet ist, hängt jedoch von den Umgebungsbedingungen ab.
In Küche, Bad, Garage sowie staubigen, feuchten oder stark temperierten Räumen können herkömmliche Rauchmelder zu Fehlalarmen neigen oder ungeeignet sein. Je nach Raum und möglicher Brandgefahr können andere Meldertypen – beispielsweise Wärmemelder – sinnvoller sein.
Wie funktioniert ein Rauchmelder?
Die meisten Rauchmelder für Wohnungen arbeiten nach dem optischen Streulichtprinzip. Im Inneren befindet sich eine Messkammer mit einer Lichtquelle und einem Sensor. Dringt Rauch ein, wird das Licht an den Rauchpartikeln gestreut und vom Sensor erkannt – der Melder löst Alarm aus.
Ein Rauchmelder verhindert also keinen Brand. Seine Aufgabe ist es, einen Brand möglichst früh zu erkennen und die Bewohner zu warnen.
Vernetze Rauchmelder: einer alarmiert, alle warnen
Besonders in größeren Wohnungen und mehrgeschossigen Häusern kann es sinnvoll sein, Rauchmelder miteinander zu vernetzen. Erkennt ein Melder Rauch, gibt er den Alarm an die anderen vernetzten Geräte weiter.
So wirst Du beispielsweise auch im Schlafzimmer im Obergeschoss gewarnt, wenn ein Rauchmelder im Erdgeschoss oder Keller einen Brand erkennt. Das kann wertvolle Zeit verschaffen – gerade nachts oder wenn zwischen Brandentstehungsort und Aufenthaltsort mehrere geschlossene Türen liegen.
Die Vernetzung kann je nach System per Funk oder Kabel erfolgen. Wichtig ist, dass die Geräte für die gemeinsame Vernetzung vorgesehen und entsprechend den Herstellerangaben installiert sind.
Wichtig: Die Vernetzung sorgt dafür, dass der Alarm innerhalb des Gebäudes weitergegeben wird. Die Feuerwehr wird dadurch bei üblichen vernetzten Rauchmeldern nicht automatisch alarmiert!
Rauchmelder prüfen und warten
Grundsätzlich sollten alle Rauchwarnmelder gemäß den Herstellerangaben regelmäßig geprüft und gewartet werden. Lies Dir dazu unbedingt die Bedienungsanleitung Deiner Rauchwarnmelder durch und setze Dir idealerweise eine regelmäßige Erinnerung in den Kalender.