Rauchmelder

Brandrauch kann innerhalb kurzer Zeit lebensgefährlich werden. Besonders nachts ist die Gefahr groß, einen Brand zu spät zu bemerken.

Rauchmelder erkennen entstehenden Rauch frühzeitig und warnen mit einem lauten Signalton – damit Zeit bleibt, sich und andere in Sicherheit zu bringen.

Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

In Bayern müssen Wohnungen in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Verantwortlich für die Ausstattung ist grundsätzlich der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft ist grundsätzlich der unmittelbare Besitzer – bei Mietwohnungen also in der Regel der Mieter – verantwortlich, sofern der Eigentümer diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

Schlafzimmer

Rauchmelder vorgeschrieben

Kinderzimmer

Rauchmelder vorgeschrieben

Flure

wenn sie zu Aufenthaltsräumen führen

Wo sollten zusätzlich Rauchmelder installiert sein?

Die gesetzliche Mindestausstattung bietet einen Grundschutz, muss aber nicht die sinnvollste der optimale Ausstattung für jede Wohnung sein. Zusätzliche Rauchmelder können überall dort sinnvoll sein, wo ein Brand entstehen und längere Zeit unbemerkt bleiben könnte – beispielsweise in Wohn- und Arbeitszimmern.

Auch Hauswirtschafts- und Waschräume mit Waschmaschine oder Wäschetrockner sowie Technikräume können für eine zusätzliche Überwachung sinnvoll sein. Gerade elektrische Geräte, Heizungs- oder andere technische Anlagen stellen mögliche Brandentstehungsquellen dar. Ob ein klassischer Rauchmelder für den jeweiligen Raum geeignet ist, hängt jedoch von den Umgebungsbedingungen ab.

In Küche, Bad, Garage sowie staubigen, feuchten oder stark temperierten Räumen können herkömmliche Rauchmelder zu Fehlalarmen neigen oder ungeeignet sein. Je nach Raum und möglicher Brandgefahr können andere Meldertypen – beispielsweise Wärmemelder – sinnvoller sein.

Wo und wie wird ein Rauchmelder installiert?

An der Decke

Rauch steigt nach oben. Deshalb werden Rauchmelder grundsätzlich an der Decke angebracht. Dort kann aufsteigender Brandrauch frühzeitig erkannt werden.

Möglichst mittig im Raum

Wände, Lampen, Möbel und andere Hindernisse können die Rauchausbreitung beeinflussen.

Montagehinweise beachten

Bei Dachschrägen, sehr großen Räumen oder besonderen Grundrissen gelten zusätzliche Anforderungen. Maßgeblich sind die Montagehinweise des Herstellers.

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Die meisten Rauchmelder für Wohnungen arbeiten nach dem optischen Streulichtprinzip. Im Inneren befindet sich eine Messkammer mit einer Lichtquelle und einem Sensor. Dringt Rauch ein, wird das Licht an den Rauchpartikeln gestreut und vom Sensor erkannt – der Melder löst Alarm aus.

Ein Rauchmelder verhindert also keinen Brand. Seine Aufgabe ist es, einen Brand möglichst früh zu erkennen und die Bewohner zu warnen.

Vernetze Rauchmelder: einer alarmiert, alle warnen

Besonders in größeren Wohnungen und mehrgeschossigen Häusern kann es sinnvoll sein, Rauchmelder miteinander zu vernetzen. Erkennt ein Melder Rauch, gibt er den Alarm an die anderen vernetzten Geräte weiter.

So wirst Du beispielsweise auch im Schlafzimmer im Obergeschoss gewarnt, wenn ein Rauchmelder im Erdgeschoss oder Keller einen Brand erkennt. Das kann wertvolle Zeit verschaffen – gerade nachts oder wenn zwischen Brandentstehungsort und Aufenthaltsort mehrere geschlossene Türen liegen.

Die Vernetzung kann je nach System per Funk oder Kabel erfolgen. Wichtig ist, dass die Geräte für die gemeinsame Vernetzung vorgesehen und entsprechend den Herstellerangaben installiert sind.

Wichtig: Die Vernetzung sorgt dafür, dass der Alarm innerhalb des Gebäudes weitergegeben wird. Die Feuerwehr wird dadurch bei üblichen vernetzten Rauchmeldern nicht automatisch alarmiert!

Was, wenn mein Rauchmelder alarmiert?

Wenn es brennt oder Du einen Brand nicht ausschließen kannst:

In Sicherheit bringen

Verlasse den gefährdeten Bereich und warne andere Personen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist.

Türen schließen

Schließe Türen hinter Dir, ohne sie abzuschließen. Dadurch kann sich Brandrauch langsamer ausbreiten.

112 wählen

Setze den Notruf von einem sicheren Ort ab. Wie das geht und was Du bei einem Notruf beachten solltest, erfährst Du auf unserer Seite Notruf.

Nicht zurückgehen

Gehe nicht zurück in verrauchte oder brennende Bereiche.

Der Fluchtweg ist bereits verraucht? Bleibe in einem sicheren Raum, schließe die Tür zum verrauchten Bereich, wähle die 112 und mache Dich am Fenster oder Balkon bemerkbar. Teile der Leitstelle mit, wo Du Dich befindest.

Was, wenn der Rauchmelder meines Nachbarn alarmiert?

Hörst Du einen Rauchmelder aus einer anderen Wohnung oder einem Nachbarhaus, nimm den Alarm ernst und vertraue nicht darauf, dass die Bewohner selbst den Alarm hören oder sich jemand anders darum kümmern wird.

Aufmerksam machen

Versuche zunächst, auf Dich aufmerksam zu machen – beispielsweise durch Klingeln oder Klopfen.

112 wählen

Wenn niemand reagiert, wähle im Zweifel die 112 – auch wenn Du noch keinen Rauch wahrnimmst. Die Leitstelle entscheidet anhand Deiner Angaben, welche Maßnahmen erforderlich sind.

Nicht selbst gefährden

Begib Dich dabei nicht selbst in Gefahr und versuche insbesondere nicht, gewaltsam in eine möglicherweise verrauchte Wohnung einzudringen.

Rauchmelder prüfen und warten

Grundsätzlich sollten alle Rauchwarnmelder gemäß den Herstellerangaben regelmäßig geprüft und gewartet werden. Lies Dir dazu unbedingt die Bedienungsanleitung Deiner Rauchwarnmelder durch und setze Dir idealerweise eine regelmäßige Erinnerung in den Kalender.

Regelmäßig testen

Prüftaste nach den Angaben des Herstellers betätigen.

Sauber halten

Staub und Verschmutzungen können die Funktion beeinträchtigen. Dabei unbedingt Hinweise des Herstellers beachten.

Rechtzeitig ersetzen

Lebensdauer und Batteriewechsel richten sich nach dem jeweiligen Gerät und den Herstellerangaben.

Häufige Fragen

Ja. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Geräte müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchmelderpflicht gilt in Bayern auch für Bestandswohnungen.

Für die vorgeschriebene Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern ist der Eigentümer verantwortlich.

Die Betriebsbereitschaft muss grundsätzlich der unmittelbare Besitzer der Wohnung sicherstellen – bei einer vermieteten Wohnung also in der Regel der Mieter. Der Eigentümer kann diese Aufgabe allerdings selbst übernehmen.

Rauchwarnmelder müssen der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. Beim Kauf sollte außerdem auf eine zuverlässige Stromversorgung, eine gut erreichbare Prüftaste und verständliche Herstellerangaben zur Montage und Wartung geachtet werden.

Eine zusätzliche Orientierung bietet das Qualitätszeichen „Q“. Entsprechend gekennzeichnete Rauchwarnmelder erfüllen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Qualitätskriterien.

Für den privaten Gebrauch sind Rauchmelder mit fest eingebauter Langzeitbatterie eine praktische Lösung. Bei entsprechenden Geräten sind Batterie und Melder auf eine lange gemeinsame Nutzungsdauer ausgelegt; ein regelmäßiger Batteriewechsel entfällt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Rauchmelder zehn Jahre lang unbeachtet bleiben kann: Er muss entsprechend den Herstellerangaben regelmäßig geprüft werden.

Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers. Dazu gehört insbesondere die regelmäßige Funktionsprüfung über die dafür vorgesehene Prüftaste. Auch Verschmutzungen, Beschädigungen und mögliche Beeinträchtigungen der Raucheintrittsöffnungen sollten kontrolliert werden.

Ein kurzer Druck auf die Prüftaste prüft dabei die vorgesehene Gerätefunktion – einen echten Brand sollte man selbstverständlich niemals zum Testen simulieren.

Rauchwarnmelder haben keine unbegrenzte Lebensdauer. Viele Geräte sind für eine Nutzungsdauer von etwa zehn Jahren ausgelegt und sollten anschließend vollständig ersetzt werden. Entscheidend sind die Angaben des jeweiligen Herstellers; das gilt auch für Geräte mit fest eingebauter Langzeitbatterie. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ empfiehlt den Austausch nach zehn Jahren.

Ein einzelner kurzer Signalton in regelmäßigen Abständen ist normalerweise etwas anderes als der laute Alarm bei erkanntem Rauch. Je nach Gerät kann er beispielsweise auf eine schwache Batterie, das Ende der Gerätelebensdauer oder eine Störung hinweisen.

Was das Signal konkret bedeutet, steht in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Rauchmelders. Die Warnung sollte nicht dauerhaft ignoriert oder der Melder einfach außer Betrieb genommen werden.

Prüfe zunächst, ob ein Brand wirklich sicher ausgeschlossen werden kann. Ist die Ursache beispielsweise deutlich erkennbarer Kochdampf und besteht keine Gefahr, kann der Melder entsprechend seiner Bedienungsanleitung stummgeschaltet werden.

Löst ein Rauchmelder wiederholt ohne erkennbaren Grund aus, sollte die Ursache geklärt werden. Verschmutzung, ein ungeeigneter Montageort oder ein defektes bzw. überaltertes Gerät können mögliche Gründe sein.

Bestehen Zweifel, ob tatsächlich ein Brand vorliegt, gilt: Sicherheit geht vor – verlasse den gefährdeten Bereich und wähle die 112.

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht in Bayern erstreckt sich nicht pauschal auf diese Räume. Trotzdem kann eine zusätzliche Brandüberwachung sinnvoll sein – beispielsweise in Hauswirtschafts-, Keller- oder Technikräumen.

Ein gewöhnlicher Rauchmelder ist jedoch nicht für jede Umgebung geeignet. Wasserdampf, Kochdünste, Staub oder andere Einflüsse können Fehlalarme verursachen. Je nach Raum und Risiko kommen deshalb gegebenenfalls andere Lösungen wie Wärme- oder spezielle Rauchmelder infrage.

Insbesondere in größeren Wohnungen und mehrgeschossigen Häusern können vernetzte Rauchmelder einen deutlichen Vorteil bieten: Erkennt ein Gerät Rauch, wird der Alarm an die anderen verbundenen Melder weitergegeben.

So kann beispielsweise ein Rauchmelder im Schlafzimmer warnen, obwohl der Brand in einem anderen Geschoss entstanden ist. Das ist insbesondere nachts hilfreich.

Wichtig: Eine Vernetzung der Rauchmelder untereinander bedeutet nicht automatisch, dass die Feuerwehr alarmiert wird. Bei üblichen vernetzten Rauchmeldern wird zunächst lediglich der Alarm innerhalb des Gebäudes weitergegeben.

Ja, entsprechende Rauchmelder und Zusatzmodule können Alarmmeldungen beispielsweise an eine App oder ein Smart-Home-System weitergeben. Das kann praktisch sein, wenn niemand zu Hause ist.

Solche Zusatzfunktionen ersetzen aber weder den akustischen Alarm vor Ort noch die vorgeschriebenen Rauchwarnmelder. Auch eine Push-Nachricht auf dem Smartphone bedeutet grundsätzlich nicht, dass automatisch ein Notruf bei der Feuerwehr eingegangen ist.

Nimm den Alarm ernst. Klingele oder klopfe, sofern Du Dich dabei nicht selbst in Gefahr bringst, und achte auf weitere Anzeichen wie Rauch oder Brandgeruch.

Reagiert niemand und der Rauchmelder alarmiert weiter, solltest Du einen Brand nicht einfach ausschließen, nur weil von außen noch kein Rauch zu sehen ist. Wähle im Zweifel die 112 und schildere der Leitstelle genau, was Du wahrnimmst. Die Leitstelle entscheidet anhand Deiner Angaben über das weitere Vorgehen.

Versuche nicht, gewaltsam in eine möglicherweise verrauchte Wohnung einzudringen.

Ein gewöhnlicher Rauchwarnmelder tut das nicht. Er warnt mit seinem akustischen Signal zunächst die Menschen in der Wohnung. Auch miteinander vernetzte Rauchmelder geben ihren Alarm üblicherweise lediglich an die anderen Geräte im Gebäude bzw. in der Wohnung weiter.

Eine automatische Übertragung an eine ständig besetzte Stelle oder die Feuerwehr erfordert eine dafür vorgesehene technische Lösung. Verlasse Dich deshalb bei einem normalen Rauchmelder niemals darauf, dass bereits jemand die Feuerwehr verständigt hat.