Sturm, Starkregen, Gewitter oder starker Schneefall können innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden verursachen. Bei größeren Unwetterlagen erreichen uns häufig zahlreiche Einsätze gleichzeitig. Hier erfährst Du, wie Du Dich vorbereiten kannst, wann Du die Feuerwehr rufen solltest und was Du bei typischen Unwetterschäden beachten kannst.
Verhalten bei Unwetter
Gut vorbereitet auf Unwetter
Wann sollte ich die 112 wählen?
Wähle die 112, wenn durch das Unwetter Menschen, Tiere oder bedeutende Sachwerte unmittelbar gefährdet sind oder eine Gefahrenstelle dringend beseitigt werden muss.
Beispiele:
- Ein Baum ist auf ein Gebäude oder eine Straße gestürzt.
- Ein Baum oder großer Ast droht unmittelbar umzustürzen.
- Wasser dringt in ein Gebäude ein und es besteht eine akute Gefahr.
- Eine Straße ist gefährlich überflutet oder durch Hindernisse blockiert.
- Gebäudeteile haben sich gelöst und drohen herabzustürzen.
Besteht offensichtlich keine akute Gefahr, ist die 112 nicht die richtige Anlaufstelle.
Typische Unwetterschäden – was tun?
Liegt ein Ast lediglich auf Deinem Grundstück und stellt keine unmittelbare Gefahr dar, ist das grundsätzlich kein Feuerwehreinsatz. Gefährdet er dagegen Personen, Gebäude oder den öffentlichen Verkehrsraum, kann ein Einsatz erforderlich sein.
Blockiert oder gefährdet ein umgestürzter Baum eine Straße, einen Gehweg oder ein Gebäude, verständige die Feuerwehr. Auf einem Privatgrundstück ohne akute Gefahr ist die Beseitigung grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers bzw. eines Fachbetriebs.
Halte Abstand und sperre den Gefahrenbereich nach Möglichkeit ab, ohne Dich selbst zu gefährden. Besteht eine unmittelbare Gefahr für Personen, Gebäude oder Verkehrsflächen: 112.
Bei herabfallenden oder akut absturzgefährdeten Teilen Abstand halten und den Gefahrenbereich meiden. Bei unmittelbarer Gefahr Feuerwehr verständigen. Reparatur- und Sicherungsarbeiten ohne akute Gefahr gehören in die Hände eines Fachbetriebs.
Nicht selbst versuchen, Gegenstände während eines Sturms einzufangen oder zu sichern. Bei unmittelbarer Gefährdung: geschützten Bereich aufsuchen und gegebenenfalls 112 wählen.
Betritt einen überfluteten Keller nicht, wenn elektrische Anlagen betroffen sein könnten oder das Wasser weiter steigt. Bei akuter Gefahr 112. Steht lediglich eine geringe Menge Wasser im Keller und besteht keine Gefahr, ist dies in der Regel kein dringender Feuerwehreinsatz.
Nicht in überflutete Straßen einfahren. Wassertiefe und Strömung sind häufig nicht zuverlässig einzuschätzen. Auch Gefahren, wie herausgeschwemmte Gullideckel und damit offene Schächte, lassen sich nicht erkennen. Bei einer gefährlichen Überflutung oder einer akuten Verkehrsgefährdung: 112.
Das Räumen privater Einfahrten und Grundstückszufahrten gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr. Organisiere die Schneeräumung daher selbst oder beauftrage einen entsprechenden Dienstleister.
Ausnahme: Besteht durch die Schneemassen eine akute Gefahr für Menschen oder ist beispielsweise ein notwendiger Rettungsweg blockiert, kann eine Gefahrenlage vorliegen. Wähle in diesem Fall die 112 und schildere die Situation möglichst genau.
Bei ungewöhnlich hoher Schneelast oder erkennbaren Schäden das Gebäude vorsorglich verlassen und einen Fachbetrieb bzw. Statiker hinzuziehen. Bei akuter Einsturzgefahr: 112. Begib Dich nicht selbst auf ein gefährdetes Dach.
Was passiert bei einer größeren Unwetterlage?
Bei schweren Unwettern können innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Notrufe und Einsatzstellen gleichzeitig auftreten. Dann werden die Einsätze nach ihrer Dringlichkeit priorisiert.
Menschenrettung und akute Gefahren haben Vorrang. Schäden ohne unmittelbare Gefahr müssen deshalb unter Umständen länger warten.
Bei größeren Lagen besetzen wir zusätzliche Funktionen im Rettungszentrum Vaterstetten. Von dort können Einsatzstellen koordiniert, Erkundungen durchgeführt und unsere Fahrzeuge gezielt eingesetzt werden.
Deshalb kann es vorkommen, dass nach einem Notruf zunächst nur ein Feuerwehrfahrzeug zur Erkundung erscheint oder ein weniger dringender Einsatz zunächst zurückgestellt wird.
Was die Feuerwehr nicht übernimmt
Die Feuerwehr beseitigt bei Unwetterlagen akute Gefahren. Sie übernimmt jedoch grundsätzlich keine Arbeiten, die ohne unmittelbare Gefahr durch Eigentümer oder Fachbetriebe erledigt werden können.
Dazu gehören beispielsweise:
- das Beseitigen ungefährlicher Äste auf Privatgrundstücken,
- das Leerpumpen geringer Wassermengen ohne Gefahrenlage,
- Reparaturen an beschädigten Dächern,
- das Freiräumen privater Einfahrten von Schnee,
- allgemeine Aufräumarbeiten nach einem Unwetter.
Im Zweifel gilt: Besteht eine akute Gefahr und Du kannst die Situation nicht sicher selbst beurteilen, wähle die 112 und schildere genau, was passiert ist. Die Leitstelle entscheidet anhand Deiner Angaben über die erforderlichen Maßnahmen.