Rettungsgasse

Wenn Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei zu einem Unfall auf der Autobahn unterwegs sind, zählt oft jede Minute. Eine richtig gebildete Rettungsgasse sorgt dafür, dass die Einsatzstelle schnell erreicht werden kann. Gerade auf den Autobahnen A94 und A99 erleben wir jedoch immer wieder, dass Rettungsgassen zu spät oder nicht ausreichend gebildet werden.

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden, sobald der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fährt oder zum Stillstand kommt.

Nicht erst, wenn Blaulicht im Rückspiegel auftaucht. Stehen die Fahrzeuge bereits dicht an dicht, ist es häufig kaum noch möglich, ausreichend Platz für große Einsatzfahrzeuge zu schaffen.

Die Pflicht gilt auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung.

Wo wird die Rettungsgasse gebildet?

Die Regel ist unabhängig von der Zahl der Fahrstreifen immer gleich:

Links nach links – alle anderen nach rechts.

Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen fahren möglichst weit nach links. Fahrzeuge auf allen anderen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts.

Die Rettungsgasse entsteht dadurch immer zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Das gilt auf zwei-, drei- oder vierspurigen Autobahnen gleichermaßen.

Eine einfache Merkhilfe ist die Rechte-Hand-Regel:

Stell Dir die Fahrstreifen als Finger Deiner rechten Hand vor: Der Daumen steht für den linken Fahrstreifen, die übrigen Finger für alle anderen. Der freie Raum zwischen Daumen und Zeigefinger zeigt Dir, wo die Rettungsgasse entsteht.

Unser Appell

Denn es könnte auch mal Euer eigenes Leben oder das Eurer Liebsten daran hängen, dass Notarzt, Rettungsdienst und Feuerwehr rechtzeitig am Unfallort sind:

Frühzeitig bilden

Bilde die Rettungsgasse, sobald der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fährt oder zum Stillstand kommt. Warte nicht, bis sich ein Einsatzfahrzeug nähert.

Gasse offen halten

Bleibe am Rand Deiner Fahrspur und halte die Rettungsgasse offen. Fahre nicht wieder zurück, nachdem das erste Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist – häufig folgen weitere Kräfte.

Abstand halten

Halte ausreichend Abstand zum Fahrzeug vor Dir. So bleibt Platz zum Rangieren, wenn ein großes Einsatzfahrzeug zusätzlichen Raum benötigt.

Was ist mit dem Standstreifen?

Der Standstreifen gehört grundsätzlich nicht zur Rettungsgasse und muss frei bleiben. Er darf nicht genutzt werden, um im Stau schneller voranzukommen.

Reicht der vorhandene Platz jedoch nicht aus, um eine Rettungsgasse zu bilden, kann es erforderlich sein, teilweise auf den Standstreifen auszuweichen. Gleiches gilt selbstverständlich, wenn Polizei oder andere befugte Kräfte entsprechende Anweisungen geben.

Wer darf die Rettungsgasse nutzen?

Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge bestimmt!

Fahre niemals hinter einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse und nutze sie auch nicht, um zur nächsten Ausfahrt zu gelangen. Das gilt ebenso für Motorräder. Auch Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge können die Rettungsgasse nutzen, wenn sie zur Einsatzstelle müssen.

Keine Rettungsgasse? Kann teuer werden!

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung kann das Bußgeld auf bis zu 320 Euro steigen. Auch das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse wird mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet.