
Das Thema „Rettungsgasse“ ist aktuell ein heiß beworbenes Thema – Zurecht! In den Schutzbereich der Feuerwehr Vaterstetten fallen etliche Kilometer auf den Autobahnen A94 und A99 und somit kämpfen auch wir regelmäßig mit dem Problem der nichtgebildeten Rettungsgasse.
Jedem Verkehrsteilnehmer sollte inzwischen klar sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Einer deutlich geringeren Popularität aber erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11. Dieser besagt nämlich, dass, wenn sich der Verkehr auf Autobahnen und “Außerortsstraßen” staut, Fahrzeuge eine freie Gasse für die Durchfahrt von “Polizei- und Hilfsfahrzeugen” zu bilden haben, und zwar:
Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen. Achten Sie also auf ausreichend Abstand zum Vordermann.
Und so funktioniert die Rettungsgasse: