Rettungsgasse

Die (Lebens-)Rettungsgasse ist ein heiß beworbenes Thema – zu Recht! In unseren Schutzbereich fallen etliche Kilometer auf den Autobahnen A94 und A99 – daher kämpfen auch wir leider regelmäßig mit nichtgebildeten Rettungsgassen.

Jedem Verkehrsteilnehmer sollte inzwischen klar sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Einer deutlich geringeren Popularität erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11 StVO:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Die Rettungsgasse muss also bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen. Sie wird immer rechts neben der äußerst linken Spur gebildet und muss so breit sein, dass große Rettungsfahrzeuge (mit Spiegel messen unsere Feuerwehrfahrzeuge rund 3 m Breite) auch in höherer Geschwindigkeit mit Sicherheitsabstand durchfahren können. Achte dabei auch auf ausreichend Abstand zum Vordermann.

Unser Appell:

Sobald der Verkehr stockt, bildet die Rettungsgasse.

Haltet Sie so lange offen, bis der Verkehr wieder fließt.

Macht bei Bedarf andere Fahrzeuglenker darauf aufmerksam.

Denn es könnte auch mal Euer eigenes Leben oder das Eurer Liebsten daran hängen, dass Notarzt, Rettungsdienst und Feuerwehr rechtzeitig am Unfallort sind!

So funktioniert die Rettungsgasse

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